Warum sind batteriebetriebene Geräte im aufgegebenen Gepäck im Flugzeug nicht erlaubt?
Batteriebetriebene Geräte wie Laptops, Tablets und Smartphones dürfen wegen der möglichen Brandgefahr nicht im aufgegebenen Gepäck in Flugzeugen mitgeführt werden. Lithium-Ionen-Akkus, die häufig in diesen Geräten verwendet werden, sind dafür bekannt, dass sie sich überhitzen und in Brand geraten können. Wenn ein Gerät im aufgegebenen Gepäck untergebracht ist, ist es nicht sichtbar und wird möglicherweise nicht bemerkt, wenn es sich überhitzt oder Feuer fängt. Dies kann zu einem Brand im Frachtraum des Flugzeugs führen, der möglicherweise schwere Schäden oder sogar einen Absturz verursachen kann.
Um das Brandrisiko zu minimieren, haben die meisten Fluggesellschaften und die International Air Transport Association (IATA) Richtlinien eingeführt, die die Mitnahme von Lithium-Ionen-Batterien im aufgegebenen Gepäck verbieten. Stattdessen müssen diese Geräte an Bord des Flugzeugs mitgeführt und im Handgepäck oder in einem persönlichen Gegenstand untergebracht werden, wo sie leicht zugänglich sind und auf Anzeichen von Überhitzung oder Feuer überwacht werden können.
Außerdem ist zu beachten, dass viele Fluggesellschaften Beschränkungen für Lithium-Ionen-Batterien haben, wie z. B. eine maximale Kapazität oder die Notwendigkeit, sie vor Kurzschlüssen zu schützen. Außerdem gibt es in vielen Ländern Vorschriften für die Menge an Lithiumbatterien, die Sie mit sich führen dürfen. Daher sollten Sie sich vor Ihrer Reise bei Ihrer Fluggesellschaft und Ihrem Zielland erkundigen.